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Informationen zu den Gebühren



Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Werlaburgdorf

Bei Benutzung nachstehender Einrichtungen betragen die Gebühren

A. Saal einschl. Empfangsraum, Klubraum und Küche
      
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer € 220,--
     b) auswärtige Nutzer € 320,--

2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 220,--
     b) Nutzer aus dem Samtgemeindegebiet € 320,--

B. Saal allein
      
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer € 120,--
     b) auswärtige Nutzer € 170,--
      
2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 120,--
     b) Nutzer aus dem Samtgemeidegebiet € 170,--
      
3. für gewerbliche Nutzung
     a) je Stunde € 50,--
     b) mindestens aber € 120,--

C. Empfangsraum allein

1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer € 45,--
     b) auswärtige Nutzer € 80,--

2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 45,--
     b) auswärtige Nutzer € 80,--

D. Klubraum allein

1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer € 55,--
     b) auswärtige Nutzer € 85,--
      
2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 50,--
     b) auswärtige Nutzer € 80,--
      
3. für Versammlungen der Vereine und Elternversammlungen
     a) örtliche Nutzer € 20,--
     b) auswärtige Nutzer € 30,--

E. Benutzung der Küche
      
1. allgemein
     a) örtliche Nutzer € 50,--
     b) auswärtige Nutzer € 80,--
      
2. Kaffeeküche
     a) örtliche Nutzer € 20,--
     b) auswärtige Nutzer € 40,--


  • Für Vorbereitungs - und Aufbauarbeiten am Vortage
    (beginnend ab 11.00 Uhr) oder für Aufräumarbeiten nach Veranstaltungen (ebenfalls ab 11.00 Uhr) werden 50 % der jeweiligen Gebühren berechnet.

  • Bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen im Saal ist eine Kaution in Höhe von Euro 150,-- fällig, für die anderen Buchungsmöglichkeiten in Höhe von Euro 30,-- , die im Voraus mit der jeweiligen Gebühr zu zahlen sind.

  • Bei Rücktritt von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 50% erhoben, wenn dieser innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erfolgt. Über Ausnahmen z. B. in Krankheits- und Todesfällen und zur Vermeidung von unbilligen Härten entscheidet der Verwaltungsausschuss.

  • Die Gebührenpflicht entsteht mit der Unterzeichnung der Benutzungsvereinbarung. 60 % der Gebühren werdennach dem wirksam werden der Benutzungsvereinbarung und 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides, die restlichen 40% der Gebühren und die Kaution spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt.

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