Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Werlaburgdorf
Bei Benutzung nachstehender Einrichtungen betragen die Gebühren
A. Saal einschl. Empfangsraum, Klubraum und Küche
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
a) örtliche Nutzer € 220,--
b) auswärtige Nutzer € 320,--
2. für Familienfeiern
a) örtliche Nutzer € 220,--
b) Nutzer aus dem Samtgemeindegebiet € 320,--
B. Saal allein
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
a) örtliche Nutzer € 120,--
b) auswärtige Nutzer € 170,--
2. für Familienfeiern
a) örtliche Nutzer € 120,--
b) Nutzer aus dem Samtgemeidegebiet € 170,--
3. für gewerbliche Nutzung
a) je Stunde € 50,--
b) mindestens aber € 120,--
C. Empfangsraum allein
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
a) örtliche Nutzer € 45,--
b) auswärtige Nutzer € 80,--
2. für Familienfeiern
a) örtliche Nutzer € 45,--
b) auswärtige Nutzer € 80,--
D. Klubraum allein
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
a) örtliche Nutzer € 55,--
b) auswärtige Nutzer € 85,--
2. für Familienfeiern
a) örtliche Nutzer € 50,--
b) auswärtige Nutzer € 80,--
3. für Versammlungen der Vereine und Elternversammlungen
a) örtliche Nutzer € 20,--
b) auswärtige Nutzer € 30,--
E. Benutzung der Küche
1. allgemein
a) örtliche Nutzer € 50,--
b) auswärtige Nutzer € 80,--
2. Kaffeeküche
a) örtliche Nutzer € 20,--
b) auswärtige Nutzer € 40,--