Betrieb von Unterhaltungsgeräten
Für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und -automaten wird die Steuer für jeden angefangenen Kalendermonat erhoben.
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Gemeinde Schladen |
Stadt Hornburg |
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Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten |
50,00 EUR monatlich |
45,00 EUR monatlich |
Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen |
110,00 EUR monatlich |
50,00 EUR monatlich |
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten |
15,00 EUR monatlich |
12,50 EUR monatlich |
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen |
25,00 EUR monatlich |
17,50 EUR monatlich |
Musikautomaten |
15,00 EUR monatlich |
15,00 EUR monatlich |
Geräte mit denen Gewalttätigkeiten gegen |
250,00 EUR monatlich |
150,00 EUR monatlich |
Veranstaltungen nach Kartensteuer
Bei gewerblichen Veranstaltungen wird die Steuer in der Regel nach Höhe des Eintrittspreises oder Entgelts erhoben.
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Gemeinde Schladen |
Stadt Hornburg |
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Tanz- und karnevalistische Veranstaltungen |
10 vom Hundert |
15 vom Hundert |
Filmvorführungen |
30 vom Hundert |
30 vom Hundert |
in allen anderen Fällen |
20 vom Hundert |
20 vom Hundert |
Veranstaltungen nach Pauschsteuer
Wenn die Voraussetzungen für die Erhebung der Kartensteuer nicht gegeben sind oder wenn sich bei der Erhebung nach der Größe des benutzten Raumes ein höherer Steuerbetrag ergibt, wird die Steuer nach der Größe des benutzten Raumes erhoben.
Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art in geschlossenen Räumen |
1,50 EUR je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche |
Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art im Freien |
0,75 EUR je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche |
alle anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen |
1,00 EUR je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche |
alle anderen Veranstaltungen im Freien |
0,50 EUR je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche |
Weitere Informationen u. a. zu den Voraussetzungen für die verschiedenen Erhebungsmethoden und zur Berechnung der Veranstaltungsfläche finden Sie in den Vergnügungssteuersatzungen:
Gemeinde Gielde
Stadt Hornburg
Gemeinde Schladen
Gemeinde Werlaburgdorf